Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 112 IV 47



112 IV 47

14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1986
i.S. L. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
Regeste

    Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG; Anstalten treffen.

    Aufnahme eines Darlehens zum Zweck der Abwicklung eines
Rauschgiftgeschäftes.

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

Erwägung 4

    4.- Die unbestimmte Wendung "wer hiezu Anstalten trifft" in
Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG macht sinngemäss jede klar erkennbare,
auf Drogendelikte ausgerichtete Vorbereitungshandlung zur strafbaren
Tat. Die Aufnahme eines Darlehens, welche ausdrücklich zum Zwecke der
Abwicklung eines Rauschgiftgeschäftes erfolgt, ist ein tatbestandsmässiges
Anstaltentreffen. Ob sich der Darlehensnehmer auch nachweisbar bereits um
konkrete Bezugsmöglichkeiten bemühte, was beim Beschwerdeführer zutreffen
dürfte, ist für die grundsätzliche Strafbarkeit der auf Drogenhandel
ausgerichteten Finanzierungsbemühungen ohne Bedeutung.

    Die in der Nichtigkeitsbeschwerde vertretene restriktivere
Interpretation hätte übrigens die merkwürdige Folge, dass ein
Darlehensnehmer, dem man weitere Bemühungen im Betäubungsmittelsektor
nicht nachweisen könnte, straflos bliebe, während der Geldgeber oder
Vermittler gemäss Art. 19 Ziff. 1 Abs. 7 BetmG zu bestrafen wäre. Eine
solche widersprüchliche Lösung wird dem klaren Sinn des Gesetzes nicht
gerecht. Die Rüge einer Verletzung von Art. 19 Ziff. 1 Abs. 6 BetmG
ist unbegründet.